Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Ingenieurbüro
Kevin Schröder

Unsere Prüfstelle

Telefonische Erreichbarkeit:
täglich 9:00 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Samstag auf Anfrage

Anliegen, technische Fragen, Besonderheiten zu Ihrem nächsten Termin gerne jederzeit per WhatsApp (0172-66 99 637) oder Mail (info@ing-ks.eu). Wir melden uns gerne zurück.