Kfz-Schadengutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Bei Schäden in einem Umfang größer 750,00 Euro (Bagatellschadensgrenze) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für unsere Gutachtenerstellung. Mit einer vollständigen Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe helfen wir Ihnen, dass Ihnen Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe hilft auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Kommt es später zu Auseinandersetzungen über Schadenhöhe, Unfallhergang oder die Ausführung der Reparatur, kann eine Beweissicherung über Schadenart und -umfang hilfreich sein.

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

Ein Leitfaden was sofort zu tun ist

1. Unfallstelle absichern
Warnblinkanlage einschalten
Warnweste anlegen
Warndreieck aufstellen

2. Erstversorgung von Verletzten

3. Polizei und Rettungswagen verständigen 

4. Am Unfallort bleiben
Nach Zeugen suchen
Daten des Unfallgegners notieren
Unfalldaten aufnehmen/Fotos machen
Führerschein und Fahrzeugpapiere bereithalten

5. Nehmen Sie gerne sofort mit uns Kontakt auf
Wir beantworten Ihre Fragen, helfen Ihnen dabei keine Fehler zu machen und unterstützen Sie darin, zeitnah die richtigen Schritte durchzuführen.

Ingenieurbüro
Kevin Schröder

Unsere Prüfstelle

Telefonische Erreichbarkeit:
täglich 9:00 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Samstag auf Anfrage

Anliegen, technische Fragen, Besonderheiten zu Ihrem nächsten Termin gerne jederzeit per WhatsApp (0172-66 99 637) oder Mail (info@ing-ks.eu). Wir melden uns gerne zurück.